BAFA-Förderung 

Jetzt hohe Zuschüsse für die neue Heizung sichern

Effiziente Heiztechniken sind nicht nur kostensparend, sondern auch zukunftssicher. Du willst auf elektrisch betriebene oder hybride Heizsysteme umstellen, um die Energiekosten zu senken und deine Heizung auf die Zukunft vorzubereiten? Dann hast du eventuell die Möglichkeit, der von der BAFA einen hohen Zuschuss für den Kauf oder die Optimierung der neuen Heizung zu sichern.
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Die Deutsche Fördermittelagentur steht für Unabhängigkeit und vielfältige Partnerschaften im Bereich der Energieeffizienz. Als dein kompetenter Ansprechpartner für effizientes Heizen bieten wir umfassende Lösungen, die auf langjähriger Erfahrung und Fachwissen basieren. Unser Expertenteam ist spezialisiert auf die Bereiche Heizung, Elektrotechnik, Immobilien und Sanierung und arbeitet eng mit verschiedenen Partnern zusammen, um dir die bestmögliche Unterstützung und Beratung zu bieten.

Unsere Energieexperten sind darauf ausgerichtet, dir dabei zu helfen, optimale Fördermöglichkeiten für dein Heizungsprojekt zu erschließen. Solltest du dich für eine energieeffiziente Lösung wie die Fußbodenheizung mit einer Wärmepumpe entscheiden, stehen wir dir mit umfangreichem Know-how und Dienstleistungen zur Seite. Dadurch garantieren wir eine nahtlose und effektive Umsetzung deines Vorhabens.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet neben der Förderung von Wärmepumpen auch Unterstützung für Neubauvorhaben, Sanierungen und verschiedene Einzelmaßnahmen an. Die Gewährung der Fördermittel setzt voraus, dass die Maßnahmen einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes leisten. In unserem umfassenden Beratungsangebot informieren wir dich über die verfügbaren Förderprogramme, deren mögliche Höhe und die spezifischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme.

Was ist das BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA – ist eine Bundesoberbehörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die primären Aufgaben der BAFA liegen in der Überwachung von Außenwirtschaft sowie Energie- und Wirtschaftsprüfungen. Auch der Bereich Wirtschaftsförderung obliegt der Behörde. 

Was ist die BEG?

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Am 1. Januar 2024 trat die überarbeitete Förderrichtlinie zu der BEG EM in Kraft. Die Änderungen betreffen auch die Antragstellung beim BAFA.

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit 1. Januar 2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Zeitgleich startet mit dem Jahreswechsel die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM).


Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Förderfähig ist bei Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutsche Energie-Agentur (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist. 

Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.

Die Deutsche Fördermittelagentur erfüllt alle diese Vorgaben.
Förderung Energieberater
80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
Förderung Energieberater
80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
Förderung Energieberater
zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Fachplanung und Baubegleitung

Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms..

Fördergegenstand
Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

• Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
• Anlagentechnik (außer Heizung)
• Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (nur bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes)
• Heizungsoptimierung

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.


Der Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen beträgt auch künftig bis zu 20 %:

Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 %; plus ggf. 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.

Auch neu ist, dass die finanziellen Anreize für den Austausch der Heizung und für allgemeine Energieeffizienzmaßnahmen nun addiert werden. Wenn ein iSFP vorhanden ist, können für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus insgesamt bis zu 90.000 Euro gefördert werden. Davon entfallen höchstens 30.000 Euro auf den Heizungstausch und maximal 60.000 Euro auf andere Effizienzmaßnahmen.

Schritt 1: Kostenvoranschläge einholen und Antrag einreichen

In erster Instanz benötigst du Kostenvoranschläge für die Durchführung der geplanten förderfähigen Leistungen. Hierbei ist eine sorgfältige Auswahl der Dienstleister wichtig. Nach der Beantragung lassen sich die Kosten nicht auf einen höheren Betrag ändern – auch dann nicht, wenn der Betrag nach der Erhöhung noch im förderfähigen Bereich von maximal 60.000 Euro pro Jahr liegen würde.

Mit den Kostenvoranschlägen für die geplanten Maßnahmen kannst du den Zuschuss auf deine neue Heizung bei der BAFA beantragen. Dafür stellt dir die Behörde online ein elektronisches Antragsformular zur Verfügung. Wenn du sicherstellen willst, dass du den richtigen Dienstleister für die Durchführung der geplanten Maßnahmen findest und dein Antrag auf BAFA-Förderung korrekt ausgefüllt wird, stehen Ihnen die Energieexperten der Deutschen Energie-Beratung jederzeit zur Verfügung.

Schritt 2: Förderbescheid abwarten und Leistungen in Auftrag geben

Solange dein Antrag noch von der BAFA geprüft wird, gibt es keine Garantie auf einen Förderbescheid. Die Behörde weist darauf hin, dass Antragsteller auf eigenes finanzielles Risiko handeln, wenn sie die Verträge für den Kauf und den Einbau des neuen Heizungssystems vor der Ausstellung des Bescheids unterschreiben.

Die Prüfung des Antrags dauert vier bis sechs Wochen. Je nachdem, wie viele Anträge die Behörde zu bearbeiten hat, kann es schneller gehen oder länger dauern. Wichtig zu wissen: Der Förderbescheid garantiert noch keine Auszahlung. Dafür ist zusätzlich ein korrekt eingereichter Verwendungsnachweis erforderlich.

Durchführung und Nachweis der förderfähigen Maßnahmen

Um einen BAFA-Zuschuss für dein neues Heizsystem zu erhalten, musst du nicht zwangsläufig einen Energieeffizienzexperten einbinden. Wenn du dein Sparpotential im Bereich der Energiekosten voll ausschöpfen willst, kannst du es natürlich trotzdem machen. Im Rahmen der BGE wird die Beaufsichtigung durch einen EEE mit 50 Prozent gefördert. Wenn du auch Maßnahmen an der Außenhülle durchführen lässt (Fenster, Außentüren) ist die Anwesenheit eines EEE für die Auszahlung des Heizungszuschusses zwingend erforderlich.

Nach Fertigstellung der Maßnahmen brauchst du als Nachweis für das BAFA eine sogenannte BnD (Bestätigung nach Durchführung). Bei einem Heizungstausch oder einer Heizungsoptimierung erhältst du das Dokument von einem Fachhandwerker. Die Durchführung von förderfähigen Maßnahmen an der Außenhülle müssen durch einen Energieeffizienzberater mit einem TPN nachgewiesen werden. Sobald alle Rechnungen und Nachweise korrekt eingereicht wurden, kann der BAFA-Zuschuss für die neue Heizung ausgezahlt werden.

Energieberatung – effizient heizen und hohe Zuschüsse von der BAFA sichern

Es ist nicht absehbar, bis wann das BAFA effizientes Heizen auf Grundlage der BGE fördern wird. Du willst die Gelegenheit nutzen, sorgst du aber um Fehler bei der Antragstellung oder Durchführung, durch die das BAFA dir die Auszahlung deines Zuschusses verweigern könnte? Unsere Energieexperten von der Deutschen Energie-Beratung unterstützen dich auf der Suche nach einem neuen Heizsystem und führen dich zuverlässig durch die Antragstellung, auch zur KFW Förderung. Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!