Die Bundesförderung für effiziente Gebäude

Jetzt Zuschüsse für Haus und Heizung beantragen

Die BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
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bei uns bekommst du alles aus einer Hand. Unsere Energieexperten von der unterstützen dich bei der Auswahl eines geeigneten Heizsystems und sorgen für eine reibungslose Abwicklung des Förderantrags. Im folgenden Artikel liest du, welche Förderangebote es gibt und unter welchen Voraussetzungen du den KfW-Zuschuss für deine Heizung beantragen kannst


Was ist die BEG

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Am 1. Januar 2024 trat die überarbeitete Förderrichtlinie zu der BEG EM in Kraft. Die Änderungen betreffen auch die Antragstellung beim BAFA.

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit 1. Januar 2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Zeitgleich startet mit dem Jahreswechsel die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)


2.Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)


3.Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM


Förderfähig sind folgende Anlagen sowie deren Kombinationen

Kauf und Installation von:
Kauf und Installation von:
- solar­thermischen Anlagen
- Bio­masse­heizungen
- elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen
- Brenn­stoff­zellen­heizungen
- wasser­stoff­fähigen Heizungen
- innovativer Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien
Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
Fach­planung und Bau­begleitung durch einen Experten für Energie­effizien
Der Zuschuss der KfW für einen Heizungstausch setzt sich aus einer einheitlichen Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und gegebenen­falls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen. Diese verschiedenen Boni lassen sich unter gewissen Voraussetzungen kombinieren. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch in Wohngebäuden, die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst bewohnen, bis zu 70 Prozent betragen.

30 % Grundförderung

Wird unabhängig von Zeitpunkt und Einkommen ausgezahlt. Gilt für Wärmepumpen, Solarthermie, Wasserstoff- und Pelletheizungen.

5% Effizienzbonus

Wird Antragsteller*innen beim Kauf von Erdwärmepumpen oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gewährt

20%: Klimageschwindigkeitsbonus

Wird bis Ende 2028 beim Austausch einer mehr als 20 Jahre alten Gasheizung bzw. einer Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ausgezahlt.

30%: Einkommensbonus

Wird Hausbesitzer*innen gewährt, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei bis zu 40.000 € pro Jahr liegt.

Energieberatung – effizient heizen und hohe Zuschüsse von der KfW sichern

Du willst die Gelegenheit nutzen, sorgst du aber um Fehler bei der Antragstellung oder Durchführung, durch die das KfW dir die Auszahlung deines Zuschusses verweigern könnte? Unsere Energieexperten von der Deutschen Energie-Beratung unterstützen dich auf der Suche nach einem neuen Heizsystem und führen dich zuverlässig durch die Antragstellung, auch zur BAFA Förderung. Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!