I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit
    denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass dieser eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
  3. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische
    Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigenberuflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB) .
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen anderer Unternehmen werden selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  5. Im Folgenden wird die Fa. Deutsche Fördermittelagentur GmbH mit Sitz in Duisburg der Vertragspartner als „Auftragsgeber“, „Verbraucher“,„Unternehmer“ oder „Auftraggeber“ bezeichnet

II. Umfang und Ausführung des Auftrags

  1. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Auftragsschreiben bezeichnete Beratung bzw. Betreuungstätigkeit des Auftraggebers, nicht aber die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind wir berechtigt, uns zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen und fachkundige Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, werden wir zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
  3. Soweit für die Erfüllung des Auftrags Berufsträger mit besonderer staatlicher Zulassung, z. B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, erforderlich sind, wird der Auftraggeber diese selbst beauftragen.
  4. Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung eines Auftrags, so sind wir nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich dann ergebenden Folgen hinzuweisen. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

III. Pflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass uns alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und uns von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen und weitere Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.
  2. Wir sind berechtigt, die uns erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen, insbesondere technische Beschreibungen, Kostenrechnungen und Buchhaltungsunterlagen, als richtig, ordnungsgemäß und vollständig anzusehen und dem Auftrag zugrunde zu legen. Soweit wir offensichtliche Unrichtigkeiten feststellen, werden wir darauf hinweisen. Die Prüfung der uns zur Verfügung gestellten Auskünfte und Unterlagen, insbesondere von Kostenaufstellungen, statistischen Angaben und inhaltlichen/technischen Beschreibungen, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform ausdrücklich vereinbart ist.
  3. Der Auftraggeber hat unsererseits etwa gelieferte Zwischenergebnisse und berichte sowie Entwürfe schriftlicher Darstellungen der Ergebnisse der Bearbeitung des Auftrags sorgfältig darauf hin zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben, insbesondere über den Auftraggeber, sein Unternehmen bzw. das zu fördernde Vorhaben, zutreffen. Etwaige Unrichtigkeiten wird der Auftraggeber uns unverzüglich in Textform mitteilen. Im Übrigen hat der Auftraggeber auf unser Verlangen die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen zu bestätigen.
  4. Der Auftraggeber wird dafür sorgen, dass die im Rahmen des Auftrags von uns erarbeiteten Ergebnisse und Berichte, Entwürfe, Berechnungen und sonstigen Darstellungen nur für Auftragszwecke verwendet werden.

IV. Mängelbeseitigung

  1. Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch uns. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt wegen eines Mangels kann nur dann erfolgen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassen, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Ziffer 8.
  2. Offensichtliche Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können von uns jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel dürfen wir Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen unsererseits den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

V. Haftung

  1. Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir gleich aus welchem Rechtsgrund 􀀁 im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung

    die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Vertragsverhältnisses fallen, sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen wurde sowie in Bezug auf Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHG begründen.
  4. Etwaige einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen den vorstehenden Haftungsbeschränkungen vor, lassen deren Wirksamkeit jedoch 􀀁 soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart unberührt.
  5. Unsere Haftung begrenzt sich auf die Schäden die bei dem geschlossenen Vertrag geschäftstypisch zu erwarten ist.
  6. Unser Haftungsausschluss oder Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

VI. Vergütung

  1. Wir haben neben dem im Angebotsschreiben vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung unserer Auslagen, soweit dies gesondert (z.B. im gegengezeichneten Angebotsschreiben) vereinbart wird; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Zu den Auslagen zählen belegte oder pauschalierte Barauslagen, Reisespesen (bei Bahnfahrten erste Klasse), Kilometergeld, Kopierkosten und ähnliche Nebenkosten.
  2. Die Aufrechnung gegen Forderungen unsererseits auf Vergütung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  3. Im Falle erfolgsabhängiger Fördermittelberatung wird das Honorar mit Eintritt des Erfolgsfalls fällig. Als Erfolgsfall gilt, soweit nichts abweichendes vereinbart ist, die Gutschrift von Fördermitteln, z.B. auf einem Abgabenkonto.
  4. Wir erhalten auch dann ein Erfolgshonorar, wenn Gesellschafter des Auftraggebers und/oder verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG Leistungen aus einem Förderprogramm erhalten, vorausgesetzt, unsere Tätigkeit war dafür mitursächlich.
  5. Sollten bewilligte Fördermittel im Nachgang gekürzt, nicht ausgezahlt oder widerrufen werden aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so ändert dies nicht die Höhe und Fälligkeit unserer Vergütung.

VII. Eigentumsvorbehalte

  1. Wir „Deutsche Fördermittel Agentur GmbH“ behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den inhaltlichen Gegenständen des geschlossenen Vertrages bis zum Eingang sämtlicher Zahlung vor.

Deutsche Fördermittel Agentur GmbH
Im Licht 2
47279 Duisburg
Deutschland