Energieeffizient Sanieren und Sparen: Der Kredit 261 der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Der Kredit 261 "Wohngebäude – Kredit" ist eine optimale Finanzierungsmöglichkeit für all diejenigen, die ihr Haus energieeffizient sanieren oder eine bereits sanierte Wohnung erwerben möchten. Mit einem attraktiven effektiven Jahreszins ab nur 0,24 % unterstützt dieses Förderprogramm Sanierungsvorhaben bis zu einem Betrag von 150.000 Euro je Wohneinheit. Ein besonderes Highlight dieses Programms ist der attraktive Tilgungszuschuss, der sich nach der Effizienzhaus-Stufe der Immobilie richtet und zwischen 5 % und 45 % liegen kann. Dies bedeutet für Sie als Eigentümer, dass Sie insgesamt weniger zurückzahlen müssen.

Neben der finanziellen Unterstützung bei der Sanierung sind auch zusätzliche Förderungen für Dienstleistungen wie die Baubegleitung möglich. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verfügbarkeit der Fördermittel von den jeweiligen Haushaltsmitteln abhängt und kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht.

Ab dem 27. Februar 2024 können Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und darin wohnen, einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen. Diese umfasst sowohl direkte Zuschüsse als auch einen zusätzlichen zinsgünstigen Ergänzungskredit für einzelne energetische Maßnahmen.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen die Sanierung zum Effizienzhaus, die Umwandlung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche und bestimmte andere energetische Maßnahmen. Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, kommunale Betriebe, Freiberufler, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie soziale Organisationen und Vereine.

Die Art der Finanzierung kann zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen gewählt werden. Bei ersterem zahlen Sie in der anfänglichen tilgungsfreien Zeit nur Zinsen und später gleichbleibende monatliche Raten. Beim endfälligen Darlehen hingegen werden während der Laufzeit ausschließlich die Zinsen gezahlt, und die vollständige Kreditsumme wird am Ende der Laufzeit beglichen.

Die Höhe des Kreditbetrags und des Tilgungszuschusses richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe sowie den förderfähigen Kosten. Besonders interessant ist, dass der maximale Kreditbetrag ansteigt, wenn Ihre Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt.

Um den Kredit zu beantragen, kontaktieren Sie einen Finanzierungspartner, beispielsweise Ihre Bank. Wichtig ist, dass Sie alle notwendigen Unterlagen und Bestätigungen für den Antrag bereithalten. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten müssen diese Bestätigungen bei Ihrem Finanzierungspartner eingereicht werden, um den Tilgungszuschuss zu erhalten.

Der Kredit 261 "Wohngebäude – Kredit" der Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, Ihr Zuhause nicht nur energieeffizient zu sanieren oder eine bereits sanierte Immobilie zu kaufen, sondern auch von attraktiven Zinssätzen und Tilgungszuschüssen zu profitieren.

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